Treibjagden: Mehr Information für die Waldnutzer

Die Treibjagd-Saison in Luxemburg beginnt am 17. Oktober 2015 und erstreckt sich bis zum 31. Januar 2016. Seit diesem Jahr gelten neue Regelungen im Bereich der Information über Treibjagden:

 

  • Jagdpächter sind verpflichtet, die Naturverwaltung und die betroffenen Gemeinden, auf deren Territorium eine Treibjagd organisiert wird, mindestens 15 Tage im Voraus zu informieren;

 

  • Datum und Jagdlos werden in den Aushängen der Gemeinden (Raider) und auf www.geoportail.lu (allgemeines Portal, Umweltportal und Tourismusportal) der Öffentlichkeit mitgeteilt;

 

  • Viele Jagdtermine sind jetzt bereits einsehbar; Jagden sollten etwa eine Woche im Voraus sichtbar sein.

 

Von der Publikation auf dem Geoportail-Portal und bei den Gemeinden sind ausgenommen:

  • Treibjagden von bis zu 12 Schützen;
  • Treibjagden, die ausschließlich auf Wildschweine durchgeführt und weniger als 15 Tage im Voraus organisiert werden.

 

Für Spaziergänger, andere Waldnutzer und Naturfreunde gilt, vor allem zur Treibjagdsaison:

 

  • Warnschilder werden zeitnah aufgestellt, mit dem Datum der Jagd versehen und sollten beachtet werden;

  • Am Tage der ordnungsgemäß angemeldeten und beschilderten Gesellschaftsjagd findet das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr statt;

  • Treibjagden dürfen nicht absichtlich gestört werden.

 

Mehr Informationen zur Jagd in Luxemburg und vor allem die diesbezüglichen Formulare finden Sie hier.

 

 

 

© SIP - Luc Deflorenne

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