Die Treibjagd-Saison in Luxemburg beginnt am 17. Oktober 2015 und erstreckt sich bis zum 31. Januar 2016. Seit diesem Jahr gelten neue Regelungen im Bereich der Information über Treibjagden:
Jagdpächter sind verpflichtet, die Naturverwaltung und die betroffenen Gemeinden, auf deren Territorium eine Treibjagd organisiert wird, mindestens 15 Tage im Voraus zu informieren;
Datum und Jagdlos werden in den Aushängen der Gemeinden (Raider) und auf www.geoportail.lu (allgemeines Portal, Umweltportal und Tourismusportal) der Öffentlichkeit mitgeteilt;
Viele Jagdtermine sind jetzt bereits einsehbar; Jagden sollten etwa eine Woche im Voraus sichtbar sein.
Von der Publikation auf dem Geoportail-Portal und bei den Gemeinden sind ausgenommen:
- Treibjagden von bis zu 12 Schützen;
Treibjagden, die ausschließlich auf Wildschweine durchgeführt und weniger als 15 Tage im Voraus organisiert werden.
Für Spaziergänger, andere Waldnutzer und Naturfreunde gilt, vor allem zur Treibjagdsaison:
Warnschilder werden zeitnah aufgestellt, mit dem Datum der Jagd versehen und sollten beachtet werden;
Am Tage der ordnungsgemäß angemeldeten und beschilderten Gesellschaftsjagd findet das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr statt;
- Treibjagden dürfen nicht absichtlich gestört werden.
Mehr Informationen zur Jagd in Luxemburg und vor allem die diesbezüglichen Formulare finden Sie hier.
© SIP - Luc Deflorenne