Klassifizierte Einrichtungen und Ihre Auswirkungen auf die Umwelt
In den Bau- und Betriebsgenehmigungen für klassifizierte Einrichtungen werden unter anderem die Bedingungen für die Ausführung und Nutzung festgelegt, die als notwendig erachtet werden, um die Umwelt zu schützen. Diese Einrichtungen müssen gemäß einer festgelegten Klassifizierung genehmigt werden.
Weitere Informationen bezüglich der Prozeduren und Klassifizierungen finden sie auf Guichet.lu.
Rechtsbindend sind die im Mémorial (https://legilux.public.lu/) veröffentlichten Gesetzestexte.
Diesen Bestimmungen unterliegen alle industriellen, gewerblichen, handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe, öffentliche oder private Einrichtungen, jede Installation, jede Aktivität oder damit verbundene Aktivität und jeder Prozess, deren Existenz, Nutzung oder Umsetzung, Gefahren oder Nachteile verursachen können.
Zeitpunkt der Anträge und Genehmigungen
Die Umweltverwaltung (AEV) ist zuständig für das Bearbeiten der Anträge zur Bau- und Betriebsgenehmigung bezüglich der Umweltaspekte besagter klassifizierten Einrichtungen. Dabei wird den Gesamtauswirkungen des Standorts auf die Umwelt Rechnung getragen: Verschmutzungen der Luft, des Bodens oder Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch, Abfall, … einschließlich der Charakterisierung der Freisetzungen (wo, was und wie viel?) sowie die Maßnahmen zur Überwachung und Vermeidung von Umweltverschmutzungen.
Die Commodo Bau- und Betriebsgenehmigung muss bei dem Start des Bauvorhabens vorliegen. Der Antrag kann nicht schon bei der Vorplanung eingereicht werden denn er muss die definitiv zurückgehaltene Bauvariante beschreiben, dies inklusive der Hauptkenndaten der nötigen technischen Einrichtungen.
Details zu den spezifischen Genehmigungseinrichtungen, die im landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereich vorkommen, ihre Klassifizierungen, den implizierten Behörden und zusätzliche Erklärungen können dem Leitfaden "Établissements classés du secteur agricole" entnommen werden. Typische Beispiele für solche Einrichtungen sind Ställe, Lager für gefährliche Substanzen, Kälteanlagen, Trafostationen, Tankeinrichtungen, Kraftstofflager, Holzlager, …
Geruchsgutachten
Geruchsbelastungen sind Folgen der Verunreinigung der Luft durch Emissionen, die beim Menschen Belästigungen bis hin zu Erkrankungen verursachen können. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen von Anlagenplanungen und -genehmigungen diese Art der Umweltverschmutzung zu beachten. Die bereits erwähnten allgemeinen Angaben zur Luftreinhaltung müssen in jedem Antrag enthalten sein.
In besonderen Fällen werden nach Art, Lage und Größe der Einrichtung, Lüftungsverfahren, Nutzung und Architektur der Gebäude, … Geruchsmessungen und Geruchsimpaktstudien notwendig. Geruchsintensive Tierhaltungen (Schweine, Hühner, …) sind hier besonders zu beachten.
Lärmgutachten
Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche, die in der freien Umgebung wahrgenommen werden. Zum Großteil werden sie durch den Straßen- Schienen und Luftverkehr verursacht. Aber auch Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe oder andere menschliche Aktivitäten können zu hohen Lärmpegeln führen. Im Rahmen von Anlagenplanungen und -genehmigungen wird dieser Umweltaspekt demnach mit beachtet und genehmigt.
In wenigen Sonderfällen (Ansiedlung in Ortslage, Vorbelastung durch eigene Aktivitäten oder Aktivitäten Dritter, Beanstandungen durch die Nachbarschaft, …) wird eine detaillierte Beachtung mittels Lärmgutachten notwendig.
Das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster Luxemburg (CASIPO)
Im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster Luxemburg sind landesweit sämtliche bekannten Flächen dokumentiert, bei denen der Verdacht einer Boden- oder Grundwasserkontamination aufgrund der dort stattfindenden oder stattgefundenen Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden kann. Erfasst wurden sowohl aktuell genutzte Standorte als auch Flächen, deren umweltrelevante Nutzung bereits längere Zeit zurückliegt (sogenannte Altstandorte).
Werden Anfragen zu bestimmten Flächen an die Umweltverwaltung gerichtet oder die Internet-Anwendung konsultiert, so erhält man u.a. Informationen zur Einstufung der Fläche im Kataster hinsichtlich des aktuellen Erkenntnisstandes.
Um auf die Informationen im CASIPO zurückgreifen zu können:
- Senden sie eine automatische Anfrage über das Geoportail, in dem Sie die betroffene Parzelle auswählen, odert
- Wenden Sie sich direkt an die Umweltverwaltung und fügen Sie einen Lageplan, eine Katasterreferenz oder eine Adresse bei : caddech@aev.etat.lu
Sollte sich ein Vorhaben auf einem im CASIPO eingetragenen Gelände befinden kann dies erheblichen Einfluss auf die Art und den Umfang der nötigen Informationen im Genehmigungsantrag haben. Des Weiteren können durch Verunreinigungen Nutzungseinschränkungen auf dem Gelände entstehen. Der CASIPO sollte also schon in einer sehr frühen Planungsphase / bei der Auswahl des Standortes konsultiert werden.