In Luxemburg sind alle, nicht zu Trinkwasserzwecken gefassten Quellaustritte, nach Art.17 des geänderten Naturschutzgesetzes vom 19. Januar 2004 geschützt, wobei Quellen mit Kalkausfällungen, die Tuffquellen, als prioritär zu schützende Lebensraumtypen gelten und unter Anhang I der Fauna Flora Habitat-Richtlinie (92/43/CEE) aufgelistet sind.
Mit Blick auf die Ziele und Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/CE Artikel 1,a) und der Grundwassertochterrichtlinie (2006/118/CE) wird zudem den Quellen, durch ihren direkten oder indirekten Einfluss auf den Wasserhaushalt der aquatischen Ökosysteme und den von ihnen abhängenden Landökosystemen und Feuchtgebieten, eine besondere Bedeutung zugesprochen.
15 Natura 2000 Gebiete wurden somit in Luxemburg als „Grundwasserabhängige Lebensräume“ eingestuft BEST (2014). Diese konkreten Rahmenbedingungen führten dazu, dass in Luxemburg Quellen mittlerweile viel mehr Bedeutung beigemessen wird. Denn trotz des Schutzstatus wurden und werden oftmals noch Quellbiotope missachtet und zerstört.