Bitterling

Rhodeus amarus (Bloch, 1782)

Lebensraum

Der maximal 9 cm lange Bitterling ist eine typische Stillwasserart. Er bevorzugt stehende und lang-sam fließende, sommerwarme und pflanzenreiche Gewässer mit sandigem oder schlammigem Grund. Durch seine spezielle Art der Fortpflanzung ist der Bitterling auf das Vorkommen von Großmuscheln angewiesen (siehe Lebensweise). An die Wasserqualität stellen Bitterlinge, die als weitgehend ortstreu gelten, keine hohen Ansprüche.

Biologie und Lebensweise

Eine Besonderheit des Bitterlings ist die Tatsache, dass er seine Eier in den Kiemenraum von Großmuscheln (Gattungen Unio, Anodonta und Pseudanodonta) ablegt. Mit Hilfe einer extra aus-gebildeten Legeröhre legen die Weibchen von April bis Juni 30-40 Eier in mehrere Muscheln. Gleichzeitig entlässt das Männchen seinen Samen nahe der Einströmöffnung der Muschel, sodass dieser mit dem Atemwasser in den Kiemenraum gespült wird und dort die Eier befruchten kann. Die aus den Eiern schlüpfenden Jungfische bleiben in der Muschel bis sie eine Länge von etwa 1 cm erreicht haben und gelangen dann über die Kloakenöffnung der Muschel ins Freiwasser. Durch diesen Schutz in der sensiblen frühen Entwicklungsphase haben Bitterlinge im Vergleich zu ande-ren Fischarten einen großen Überlebensvorteil, sodass die geringe Anzahl Eier zum Erhalt der Population ausreicht. Bitterlinge werden nach 1 Jahr geschlechtsreif und erreichen ein Alter von 3-4, zum Teil auch bis 8 Jahre.

Nahrung

Bitterlinge ernähren sich hauptsächlich von pflanzlichem Material, zum Teil aber auch von wirbellosen Kleintieren.

Verbreitung in Luxemburg

Nachdem der Bitterling in Luxemburg als „ausgestorben“ galt, kommt die Art heute, nach erfolgreichen staatlichen Besatzmaßnahmen, wieder in Mosel, Our und Obersauer vor.

Gefährdung

Auf der Roten Liste der Fische Luxemburgs wird der Bitterling als „stark gefährdet“ eingestuft. Als wichtigste Gefährdungsursachen gelten die Vernichtung von Altgewässern, die Gewässerausräumung und der Rückgang von Großmuscheln und Wasserpflanzen.

Besonderheiten

Der Bitterling wird in Anhang II der europäischen Habitatschutzdirektive (92/43/CEE) geführt.

Dernière mise à jour