Hinweis
Das einzige Dokument mit rechtsverbindlicher Wirkung ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall den offiziellen Gesetzestext.
Der Holzsektor nimmt im Rahmen der EU-Verordnung zur Entwaldung einen besonderen Stellenwert ein. Er unterliegt bereits seit langem der Holzverordnung der Europäischen Union und steht nun im Zeichen einer regulatorischen Kontinuität, allerdings mit verschärften Anforderungen.
Die EUDR verfolgt einen umfassenderen Ansatz: Sie bezieht die Begriffe Entwaldung und Waldschädigung ausdrücklich mit ein und stellt höhere Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, insbesondere durch die obligatorische Verwendung von Geolokalisierung.
A. Besonderheiten der EUDR-Verordnung für den Forstsektor
Eine Weiterführung des bereits bestehenden Rahmens
Im Gegensatz zu anderen Rohstoffen unterlag Holz bereits einer spezifischen Regelung im Rahmen der EUTR.
Die Akteure der Branche verfügen daher in der Regel:
- Systeme zur Sorgfaltspflicht,
- Rückverfolgbarkeitsprozesse,
- Erfahrung im Bereich der Kontrollen.
Die Verordnung stellt somit keinen völligen Bruch dar, sondern bekräftigt und erweitert die bestehenden Anforderungen.
Verschärfte Anforderungen in Bezug auf die Entwaldung
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung einer ausdrücklichen Verpflichtung, sicherzustellen, dass Holzprodukte „entwaldungsfrei“ sind.
Diese Anforderung umfasst auch die Waldschädigung und erweitert damit den Anwendungsbereich gegenüber der EUTR, die sich hauptsächlich auf die Legalität der Holzernte konzentrierte, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
Eine genauere Rückverfolgbarkeit
Die EUDR schreibt die Geolokalisierung von Waldparzellen und eine genauere Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette vor.
In der Holzindustrie kann dies komplexer sein, aufgrund von:
- Vermischung von Rohstoffen unterschiedlicher Herkunft
- nachfolgenden Verarbeitungsschritte (Sägen, Platten, Papier usw.).
B. Betroffene Holzprodukte
Die EUDR-Verordnung deckt ein breites Spektrum an Holzprodukten ab, die insbesondere durch Zollcodes definiert sind.
Hier sind einige Beispiele für betroffene Produkte:
- Rohholz (Stämme, Rundholz)
- Schnittholz
- Platten (Sperrholz, MDF, Spanplatten)
- Zellstoff
- Papier und Karton
- Verarbeitungsprodukte (Möbel, Holzgegenstände)
Die vollständige Liste der Erzeugnisse ist in Anhang I der Verordnung festgelegt.
C. EUTR und EUDR
Die EUTR-Verordnung wird schrittweise durch die EUDR-Verordnung ersetzt, wobei die Anforderungen deutlich verschärft werden.
Funktionsweise der EUTR
Die EUTR basierte im Wesentlichen auf einer Verpflichtung zur Legalität des Holzes. Das heißt, die betroffenen Akteure mussten ein Sorgfaltspflichtregelung einrichten, Informationen über die Herkunft des Holzes sammeln, eine Bewertung des Risikos der Illegalität vornehmen und dieses Risiko gegebenenfalls mindern.
Das System basierte weitgehend auf einer dokumentarischen Rückverfolgbarkeit, deren Ziel es war, die Legalität des Holzes nachzuweisen, ohne dass eine genaue Geolokalisierung erforderlich war.
EUTR und EUDR - Hauptunterschiede
EUTR |
EUDR |
Bekämpfung des illegalen Holzhandels |
Bekämpfung von Entwaldung und illegaler Abholzung |
Rechtsbasierter Ansatz |
Ein Ansatz, der auf Rechtskonformität und dem Grundsatz „entwaldungsfrei“ basiert |
Dokumentarische Nachvollziehbarkeit (Papierbelege / Lieferanten) |
Genaue geografische Rückverfolgbarkeit (Geolokalisierung) |
Keine obligatorischen Geodaten |
Erforderliche Geodaten |
Keine Einstufung der Länder nach Risiko |
Einteilung der Länder nach Risiko (geringes Risiko / normales Risiko / hohes Risiko) |
Keine zentralisierte Plattform |
Obligatorische Meldungen über „TRACES NT“ |
Weniger harmonisierte Kontrollen |
Verstärkte Kontrollen + Mindestkontrollquoten |
Der Übergang von der EUTR zur EUDR erfolgt schrittweise. Während der Übergangsphase bleibt die EUTR weiterhin gültig, und die Unternehmen müssen sich auf die EUDR vorbereiten. Sobald diese vollständig in Kraft getreten ist, wird die EUTR aufgehoben.
D. FLEGT-Genehmigung und Auswirkungen auf die EUDR
Die FLEGT-Genehmigung ist ein bestehendes Verfahren, das die Legalität von in die EU importiertem Holz gewährleisten soll.
Dieses Lizenzsystem gilt für Partnerländer, die ein Abkommen mit der EU geschlossen haben. Ein Holzprodukt, das mit einer solchen Lizenz versehen ist, gilt als legal geschlagen.
Im Rahmen der EUDR-Verordnung gelten Produkte, für die eine FLEGT-Genehmigung vorliegt, somit als konform mit der Legalitätsanforderung. Sie müssen jedoch weiterhin die übrigen Anforderungen erfüllen, insbesondere:
- keine Entwaldung,
- Rückverfolgbarkeit,
- Geolokalisierung,
- die Einreichung einer Sorgfaltserklärung oder einer vereinfachten Erklärung.