Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung

Verordnung (EU) 2023/1115

Hinweis
Das einzige Dokument mit rechtsverbindlicher Wirkung ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall den offiziellen Gesetzestext.

Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EU) 2023/1115 zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung (EUDR – EU-Entwaldungsverordnung) verabschiedet, um die Auswirkungen des Konsums der Europäischen Union auf die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu verringern.

Diese Verordnung zielt darauf ab, das Inverkehrbringen in der EU sowie die Ausfuhr aus der EU von Produkten zu verbieten, die nach dem 31. Dezember 2020 zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Sie soll außerdem sicherstellen, dass diese Produkte:

  • den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen;
  • entlang der gesamten Lieferkette zurückverfolgt werden können.

Betroffene Produkte:

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Unternehmen, die diese Produkte in der Europäische Union in Verkehr bringen, aus der Europäischen Union ausführen oder auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen eine Sorgfaltspflichtregelung einführen. Damit lässt sich nachweisen, dass die betroffenen Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Diese Website soll die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung vorstellen und den betroffenen Unternehmen dabei helfen, ihre Pflichten und die einzuhaltenden Verfahren zu verstehen.

Über die verschiedenen Rubriken des Portals können Sie auf die wesentlichen Informationen zur Anwendung der Verordnung zugreifen: 

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