Hinweis
Das einzige Dokument mit rechtsverbindlicher Wirkung ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall den offiziellen Gesetzestext.
Die EUDR-Verordnung beschränkt sich nicht auf die von den Unternehmen abgegebenen Erklärungen. Sie sieht auch ein System von Kontrollen durch die zuständigen Behörden vor, um zu überprüfen, ob die auf den europäischen Markt in Verkehr gebrachten oder exportierten Produkte die Anforderungen in Bezug auf Entwaldung erfüllen.
Diese Kontrollen sind Teil eines risikobasierten Ansatzes. Die Behörden kontrollieren nicht systematisch alle Marktteilnehmer, sondern konzentrieren sich vorrangig auf diejenigen, die ein höheres Risiko aufweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, Mindestkontrollquoten einzuhalten, die in Artikel 16 der Verordnung festgelegt sind.
A. Welche Kontrollen können durchgeführt werden ?
Den zuständigen Behörden stehen verschiedene Kontrollinstrumente zur Verfügung. Im Allgemeinen überprüfen sie, ob die Marktteilnehmer:
- eine Sorgfaltspflichtregelung eingerichtet haben, die den Anforderungen entspricht;
- über „TRACES NT“ eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung übermittelt haben;
- über zuverlässige und überprüfbare Informationen zur Herkunft der Produkte verfügen;
- die Risiken ordnungsgemäß bewertet und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen haben.
Arten von Kontrollen
Die Kontrollen können verschiedene Formen annehmen:
- Dokumentenprüfung: Überprüfung der vorgelegten Informationen (Referenznummer, Belege, Rückverfolgbarkeitsdaten, Risikoanalyse, Informationen zur bestehenden Sorgfaltspflichtregelung usw.)
- Analyse von Geodaten: Überprüfung der geographischen Koordinaten der gemeldeten Parzellen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht in entwaldeten Gebieten befinden.
- Hochauflösende georäumliche Analyse: Einsatz fortschrittlicher Instrumente (z. B. Satellitenbilder) zur Erkennung von Veränderungen in der Landnutzung oder von Anzeichen von Entwaldung.
- Vor-Ort-Kontrollen (Audits): Kontrollen bei den betroffenen Akteuren in Bezug auf Prozesse, interne Systeme, Organisation, Produkt- oder Chargenprüfung usw.
Ziel dieser Kontrollen ist es, sicherzustellen, dass das eingerichtete Compliance-System nicht nur auf dem Papier besteht, sondern in der Praxis auch tatsächlich funktioniert.
B. Wie werden die Kontrollen geplant?
Die Kontrollen erfolgen nicht nach dem Zufallsprinzip: Sie basieren auf einem strukturierten und risikobasierten Ansatz.
Die Behörden legen die Prioritäten für ihre Einsätze anhand verschiedener Kriterien fest, darunter insbesondere:
- das Risikoniveau des Herkunftslandes (gering, normal oder hoch);
- die Art des betreffenden Produkts;
- die Menge der betreffenden Produkte;
- die Komplexität und Länge der Wertschöpfungskette;
- die bisherige Compliance-Bilanz des Marktteilnehmers;
- die Qualität der bereitgestellten Informationen.
Je höher das Risiko, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle.
Die zuständige Behörde und die Fachgremien erstellen einen jährlichen Kontrollplan, in dem Folgendes festgelegt wird:
- die Schwerpunkte des Jahres;
- die Anzahl der zu kontrollierenden Marktteilnehmer;
- die Art der durchzuführenden Kontrollen.
Dieser Plan muss zudem die Einhaltung der in Artikel 16 der Verordnung festgelegten Mindestquoten gewährleisten.
Zusätzlich zu diesen planmäßigen Kontrollen können die Behörden auch eingreifen:
- bei Verdacht auf Nichtkonformität ;
- aufgrund einer Meldung.
Soweit möglich werden die im Rahmen der EUDR durchgeführten Kontrollen in die bestehenden Kontrollmechanismen anderer geltender Rechtsvorschriften integriert. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine kohärente und effiziente Umsetzung zu gewährleisten und gleichzeitig eine Vielzahl von Kontrollen sowie einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Die zuständige Behörde kann mit Unterstützung der Fachstellen Sofortmaßnahmen ergreifen, insbesondere:
- das Inverkehrbringen der betreffenden Produkte auszusetzen;
- Waren zurückzuhalten, auch auf zollrechtlicher Ebene;
- die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zu verlangen.
- Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können verschiedene Sanktionen verhängt werden, wie zum Beispiel:
- Geldstrafen;
- die Einziehung der Erträge;
- ein vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens oder der Ausfuhr;
- die Veröffentlichung von Verstößen;
- Strafverfahren.