Hinweis
Das einzige Dokument mit rechtsverbindlicher Wirkung ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen in keinem Fall den offiziellen Gesetzestext.
Das System „TRACES NT“ ist die digitale Plattform, die von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird, um die operative Umsetzung der Verordnung sicherzustellen. Es handelt sich um die zentrale Anlaufstelle für :
- die Einreichung von Sorgfaltserklärungen oder von vereinfachten Erklärungen;
- die Verwaltung von Rückverfolgbarkeitsdaten;
- der Austausch mit den zuständigen Behörden.
Das online verfügbare System „TRACES NT“ ermöglicht die Harmonisierung der Verfahren auf europäischer Ebene und gewährleistet die Transparenz der Informationen entlang der gesamten Lieferkette.
A. Rollen in „TRACES NT“
Der Zugriff auf und die Nutzung von „TRACES NT“ basieren auf einem Rollensystem, bei dem jeder Nutzer entsprechend seinen Verantwortlichkeiten Rollen zugewiesen bekommt:
- Marktteilnehmer: Verantwortlicher für das Inverkehrbringen, den Import oder den Export der betreffenden Produkte; er ist dafür zuständig, die Sorgfaltserklärung oder die vereinfachte Erklärung einzureichen.
- Nachgelagerter Marktteilnehmer: verwendet, verarbeitet oder bringt ein Produkt wieder in Verkehr, das bereits durch eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung in der vorgelagerten Lieferkette abgedeckt ist.
- Händler: ein Zwischenhändler, der Produkte bereitstellt, die bereits durch eine Erklärung in der vorgelagerten Lieferkette abgedeckt sind.
- Zuständige Behörde auf nationaler Ebene : Behörde, die für die Kontrolle, Validierung und Anwendung der Verordnung zuständig ist.
- Bevollmächtigte: natürliche oder juristische Person, die schriftlich beauftragt wurde, um im Namen eines Marktteilnehmers in „TRACES NT“ zu handeln.
Jeder einzelne Nutzer muss einer Organisation zugeordnet sein und seine Rolle muss von der zuständigen nationalen Behörde bestätigt worden sein, bevor er die Plattform in vollem Umfang nutzen kann.
B. Allgemeine Funktionsweise
„TRACES NT“ ist als zentrale Plattform konzipiert, über die alle Meldepflichten im Zusammenhang mit der Verordnung verwaltet werden können.
Zugang zur Plattform : https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login.
Um auf „TRACES NT“ zuzugreifen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
- ein EU-Login-Konto erstellen;
- sich bei „TRACES NT“ anmelden;
- Ihr Unternehmen registrieren oder (wenn bereits angemeldet) Ihr bestehendes Unternehmen auswählen;
- eine Rolle im System auswählen;
- die Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.
Die vollständige Aktivierung des Kontos hängt von dieser Bestätigung ab.
Benutzerhandbuch
Die Europäische Kommission stellt ausführliche offizielle Unterlagen zur Verfügung, um die Nutzer bei der Verwendung von „TRACES NT“ zu unterstützen. Zugriff auf das Benutzerhandbuch: Benutzerhandbuch für das EUDR-Informationssystem.
Dieses Handbuch behandelt insbesondere:
- die Navigation in der Benutzeroberfläche ;
- die Verwaltung von Unternehmen und Rollen ;
- die Erstellung und Einreichung von Sorgfaltserklärungen;
- Bewährte Verfahren für die Anwendung.
Es ist die wichtigste Referenz für die Nutzung des EU-Informationssystems.
Lernplattform
Ergänzend dazu stehen Online-Schulungsmaterialien zur Verfügung, um den Umgang mit dem Tool zu erleichtern :
- E-Learning-Module ;
- interaktive Tutorials ;
- praktische Vorführungen.
Diese Inhalte ermöglichen es den Marktteilnehmern, sich selbstständig weiterzubilden und ihre ersten Erklärungen korrekt auszufüllen. Zugang zu den Ressourcen: TRACES NT Dokumentation.
Einreichung einer Sorgfaltserklärung oder einer vereinfachten Erklärung
Die Einreichung einer Erklärung in „TRACES NT“ ist ein zentraler Schritt im Rahmen der Verordnung.
Es gibt zwei Arten von Erklärungen:
- Sorgfaltserklärung: Sie bescheinigt, dass die Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen (keine Entwaldung und keine Waldschädigung, Einhaltung der Rechtsvorschriften, lückenlose Rückverfolgbarkeit) gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1115.
- Vereinfachte Erklärung: gilt, wenn es sich bei dem Marktteilnehmer um ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen handelt, das in einem Land mit geringem Risiko ansässig ist und das betreffende Erzeugnis selbst herstellt, gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115. Für die Landwirtschaft: siehe 7. „Die Pflichten der Landwirte“.
Der Ausschreibungsprozess umfasst in der Regel:
- die Erfassung von Produktinformationen ;
- die Einbindung der Geolokalisierungsdaten der Parzellen ;
- die Validierung und Einreichung in „TRACES NT“.
Nach Abschluss dieses Verfahrens wird eine Referenznummer oder eine Identifikationsnummer generiert. Der Marktteilnehmer muss diese Referenznummer oder Identifikationsnummer ausschließlich an den ersten nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler in der Lieferkette weitergeben. Nur Marktteilnehmer, die ein betroffenes Produkt erstmals in Verkehr bringen, müssen eine Erklärung über das IT-System der EU einreichen.
C. Erklärvideos zum EU-Informationssystem
Die Europäische Kommission stellt mehrere Videos zur Verfügung, um das Verständnis von „TRACES NT“ und die in der Verordnung vorgesehenen Schritte zu erleichtern.
- Allgemeine Vorstellung von „TRACES NT“: https://food.ec.europa.eu/horizontal-topics/traces_en#traces-at-a-glanceI
Diese Videos ermöglichen insbesondere:
- sich die Benutzeroberfläche konkret vorzustellen;
- die einzelnen Schritte des Einreichungsprozesses zu verstehen;
- die häufigsten Fehler zu vermeiden.
Es wird dringend empfohlen, sich diese Videos vor der ersten Inbetriebnahme des Systems anzusehen.
D. Technischer Support
Bei technischen Problemen oder Fragen zur Nutzung der Plattform können sich die Nutzer an den „TRACES NT“-Helpdesk der Europäischen Kommission wenden : sante-traces@ec.europa.eu.
Der Helpdesk bearbeitet insbesondere Fragen :
- Zum Zugriff auf das EU-Login-Konto oder dessen Verwaltung ;
- Zur Verwendung von „TRACES NT“ ;
- Zu Systemfehler oder Problemen bei der Einreichung von Erklärungen.
Die nationalen Behörden sind nicht für die Bearbeitung technischer Probleme im Zusammenhang mit dem EU-Informationssystem zuständig.