Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839)

Lebensraum

Der Lebensraum einer Fledermaus besteht aus dem Winterquartier, dem Sommerquartier und dem Jagdgebiet. Die Rauhautfledermaus überwintert in Spaltenquartieren wie Felsspalten, Mauerrissen oder Fugen an Gebäuden. Auch als Sommerquartier werden Spalten bevorzugt, insbesondere an Bäumen (Aufrisse, abstehende Rinde), zum Teil werden auch Nistkästen angenommen. Die Rauhautfledermaus bevorzugt waldreiche Gegenden mit Gewässern und jagt an Waldrändern, Lichtungen, Alleen und Gewässerufern. Die Distanz zwischen Jagdrevier und Sommerquartier liegt im Mittel bei 3 bis 4 km (maximal 6 km). Um ihre Winterquartiere zu erreichen legen Rauhautfledermäuse oft Hunderte von Kilometern zurück. Als längste Strecke wurden 1600 km ermittelt.

Biologie und Lebensweise

Nach der Überwinterung suchen Rauhautfledermäuse im April die Sommerquartiere auf. Um ihre Jungen zu gebären bilden die Weibchen Kolonien, die so genannten Wochenstuben. Diese umfassen bei der Rauhautfledermaus zwischen 10 und 100 Weibchen. Die Weibchen gebären in der Regel Zwillinge, die blind und nackt zur Welt kommen. Die Jungtiere werden von der Mutter gesäugt und entwickeln sich sehr schnell. Bereits im Alter von 3-4 Wochen können sie fliegen. Das bisher festgestellte Höchstalter liegt für die Rauhautfledermaus bei 12 Jahren. In unserer Großregion liegen keine Nachweise von Wochenstuben vor; diese befinden sich vor allem in Nordost-Europa.

Nahrung

Die Nahrung der Rauhautfledermaus besteht aus unterschiedlichen Insekten (wie Zuckmücken, Köcherfliegen, Eintagsfliegen und Käfern) die im Flug erbeutet werden.    

Verbreitung in Luxemburg

Bislang liegen für die Rauhautfledermaus in Luxemburg nur wenige Einzelnachweise während der sommerlichen Aktivitätszeit vor. In einem luxemburgischen Winterquartier wurde sie bislang noch nicht nachgewiesen.

Gefährdung

Als Baumhöhlen bewohnende Art gilt bei der Rauhautfledermaus eine zu intensive Forstwirtschaft, die zum Verlust von Totholz und Baumhöhen führt, als wichtige Gefährdungsursache. Aufgrund der wenigen Nachweise können zurzeit aber keine konkreten Aussagen zu Gefährdungsursachen gemacht werden. Auch eine Einstufung in eine Rote Liste Kategorie ist aufgrund ungenügender Daten nicht möglich.

Besonderheiten

Die Rauhautfledermaus wird auf Anhang IV der europäischen Habitatschutzdirektive (92/43/CEE) geführt.

 

Benutzte Literatur

Harbusch C., Engel E. & Pir J. (2002). Die Fledermäuse Luxemburgs. Ferrantia 33, Travaux scientifiques du Musée national d’histoire naturelle. 156 S.
Maywald A. & Pott B. (1988). Fledermäuse;  Leben, Gefährdung, Schutz. Otto Maier Verlag Ravensburg, 128 S.
Reichholf J. (1983). Säugetiere. Steinbachs Naturführer. Mosaik Verlag München, 288 S.

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